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Grundschule Mügeln
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Hausordnung GS Tintenklecks ab 03.11.2021

Für ein rücksichtsvolles, höfliches, respektvolles und tolerantes Miteinander aller Schulangehörigen werden in der Hausordnung Regelungen getroffen, mit dem Ziel ein gemeinsames Lernen, Lehren und Leben zu fördern.

 

I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

 

 1. Ich gehe freundlich und respektvoll mit allen um.

  • Ich grüße in der Schule alle Erwachsenen.
  • Mit den Worten BITTE und DANKE kann ich umgehen.
  • Bedrohungen, Beschimpfungen und körperliche Gewalt treffen in unserer Schulgemeinschaft auf NULL Toleranz.

2. Ich bin für mich und mein Handeln verantwortlich und verletze niemanden.

  • Vereinbarte Regeln halte ich ein. 
  • Ich übernehme Verantwortung für meine Sachen.
  • Das Eigentum von Mitschülern sowie Schuleigentum achte ich und vermeide Beschädigungen. Im Schadensfall - gewollt oder ungewollt - muss ich mit Konsequenzen rechnen. 
  • Der Umgang mit Zigaretten, Alkohol und Drogen ist an unserer Schule verboten.
  • Wenn ich für den Weg zur Schule mein Fahrrad nutze, achte ich darauf, dass dieses verkehrssicher ist und ich mit einem Fahrradhelm unterwegs bin. Dies dient meiner Sicherheit und wird von der Schule dringend empfohlen.
  • Ich weiß, dass Fahrräder auf dem Schulweg und im Schulgelände nicht durch den Schulträger versichert sind.
  • Sanitäre Einrichtungen, Garderoben, die Schulbibliothek, Klassenzimmer und den Speiseraum verlasse ich sauber.
  • Ich achte auf Händehygiene beim Benutzen sanitärer Anlagen sowie beim Essen.

 3.  Ich bin pünktlich und ordentlich.

  • Der Einlass ins Schulhaus erfolgt von 7.15 - 7.25 Uhr. Auf Grundlage unseres Hygienekonzeptes zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt der Einlass ab 7.00 Uhr.
  • Meine Sachen hänge ich an die Garderobe.
  • Ich nutze die bereitgestellten Behälter im Klassenzimmer zur Mülltrennung.
  • Nach Unterrichtsschluss verlasse ich meinen Arbeitsplatz sauber und nehme für Hausaufgaben benötigte Arbeitsmittel mit.

 4.  Ich störe keinen beim Lernen.

  • Unterrichtszeit ist Lernzeit. Diese nutze ich für mich, um Lernerfolge zu sichern.
  • Nach dem Vorklingeln bereite ich mich an meinem Arbeitsplatz auf den Unterricht vor.
  • Für die Vollständigkeit meiner Arbeitsmittel bin ich verantwortlich. Fehlende Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben zeige ich vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrerin an.


II. Schulorganisation

 

  • Unterrichts- und Pausenzeiten - Klassen 1 und 2

                     7.00 Uhr

Einlass ins Schulhaus

  7.30 Uhr -   8.15 Uhr  

1. Stunde

  8.15 Uhr -   8.30 Uhr

Frühstückspause

  8.30 Uhr -   9.15 Uhr  

2. Stunde

  9.15 Uhr -   9.35 Uhr       

1. Hofpause

  9.35 Uhr - 10.20 Uhr 

3. Stunde

10.30 Uhr - 11.15 Uhr

4. Stunde

11.15 Uhr - 11.50 Uhr 

2. Hofpause

11.50 Uhr - 12.35 Uhr  

5. Stunde

  • Unterrichts- und Pausenzeiten - Klassen 3 und 4

                     7.00 Uhr           

Einlass ins Schulhaus

  7.30 Uhr -   8.15 Uhr  

1. Stunde

  8.15 Uhr -   8.30 Uhr

Frühstückspause

  8.30 Uhr -   9.15 Uhr  

2. Stunde

  9.25 Uhr - 10.10 Uhr       

3. Stunde

10.10 Uhr - 10.30 Uhr 

1. Hofpause   

10.30 Uhr - 11.15 Uhr

4. Stunde

11.15 Uhr - 11.50 Uhr 

2. Hofpause/Mittagspause

11.50 Uhr - 12.35 Uhr  

5. Stunde

12.45 Uhr - 13.30 Uhr   

6. Stunde

 

  1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht.

  2. Bei Krankheit muss bis 8.00 Uhr eine Entschuldigung durch die Eltern erfolgen - ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Freistellung vom Unterricht ist schriftlich unter Angabe von Gründen durch die Eltern beim Klassenleiter oder bei der Schulleitung zu beantragen.
  3. Handys sind in der Schule nicht erwünscht. Wer dennoch ein Handy zur Schule mitbringt weiß, dass dieses im Ranzen verbleibt und lautlos bzw. ausgeschaltet ist. Für eventuelle Schäden und/ oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung!

  4. Wertgegenstände, einschließlich elektronischer Geräte, gehören nicht in die Schule. Für eventuelle Schäden und/ oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung!

  5. Für die Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

  6. Das Verlassen des Schulgrundstücks während des Unterrichtes und während der Pausen ist untersagt.

  7. Die Nutzung des Lehrereinganges sowie das Öffnen der Schultür für Außenstehende außerhalb der Hofpausen sind Schülern untersagt. 


III. Sicherheitsrelevante Festlegungen

 

  1. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt ohne Genehmigung auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. Sie haben in jedem Fall ihre Absicht im Sekretariat zu erklären.

  2. Bestandteil dieser Hausordnung sind ebenfalls die Fachraumordnungen, die Sporthallenordnung sowie der Alarm- und Notfallplan der Schule.


IV. Sonstiges

 

  1. Das Hausrecht wird von der Schulleiterin ausgeübt.

  2. Änderungen der Hausordnung beschließt die Schulkonferenz.

  3. Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 03.11.2021 beschlossen.

  4. Die Hausordnung tritt ab 03.11.2021 in Kraft.

 

K. Hartmann

Grundschulrektorin